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Behandlung
Die ganzheitliche, konstitutionelle BehandlungUnter chronischen Erkrankungen versteht man alle Erkrankungen, die wiederkehrend sind und somit eine persönliche Anfälligkeit darstellen. Diese können erworben oder auch genetisch bedingt sein.
Typische chronische Erkrankungen sind beispielsweise:
So wie jeder Mensch verschieden ist, hat auch jeder individuelle Erkrankungen und Anfälligkeiten. Wichtig für die homöopathische Verschreibung ist nicht der Name der Krankheit, sondern das Gesamtbefinden des Patienten.
Grundlage einer guten homöopathischen Behandlung ist die so genannte Erstanamnese, eine sehr ausführliche Fallaufnahme. Ich erkundige mich dabei über:
Das homöopathische Erstgespräch dauert wegen der umfangreichen Anamnese ca. 1,5 bis 2 Stunden. Nach der Anamnese ist eine Fallanalyse und Repertorisation notwendig, um ein infrage kommendes Arzneimittel zu finden. Die Folgebehandlungen dauern meist zwischen 15 und 60 Minuten und erfolgen anfangs alle 3 bis 6 Wochen, später in größeren Abständen. Der tatsächliche Behandlungszeitraum ist sehr individuell und abhängig von Stärke und Dauer der Erkrankung. Der Patient kann jedoch durch gute Mitarbeit und sorgfältige Beobachtung sehr zum Erfolg beitragen. Wichtig ist dabei die regelmäßige Rückmeldung damit der Fallverlauf beurteilt werden, gegebenenfalls die Stärke der Arznei neu angepasst, oder eine inzwischen besser passende Arznei ermittelt werden kann. Je früher Sie die Signale und Veränderungen Ihres Körpers und Ihres Gemütes wahrnehmen, desto effektiver kann ich Sie mit meiner Arbeit unterstützen und begleiten.
Akutbehandlung
Eine akute Behandlung empfiehlt sich bei allen Erkrankungen, die durch äußere Einflüsse entstanden sind, also keine persönliche Schwäche darstellen und sich nicht regelmäßig wiederholen. Typische Akuterkrankungen sind äußere Verletzungen wie Prellungen, Stich- Schürf- und Schnittwunden, Verbrennungen und Zerrungen. Gerade bei solchen Erkrankungen ist eine zeitnahe Einnahme des passenden Homöopathika von großem Nutzen. Auch bei akuter Bronchitis, Blasentzündungen, Hauterkrankungen, Magen-Darmverstimmungen, sowie grippalen Infekten können mit einer frühzeitigen homöopathischen Behandlungen Komplikationen vermieden und die Krankheitszeit verkürzt werden. Die Akutanamnese dauert zwischen 20 und 45 Minuten. Dabei werden die aktuellen Symptome der Beschwerden aufgenommen. Akutmittel können in sehr kurzer Zeit ihre Wirkung entfalten.
Selbstbehandlung
Nehmen Sie homöopathische Arzneimittel nicht eigenständig über längere Zeit ein, da die Gefahr einer Arzneimittelprüfung besteht. Erfolgt nach mehrfacher Einnahme keine Linderung bzw. Heilung, oder zeigen sich gar neue Symptome, sollte die Arznei abgesetzt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen einen erfahrenen Therapeuten.
Eine homöopathische Behandlung ersetzt keinesfalls ein ärztliche Notfall- und Wundversorgung!
Homöopathische Komplexmittel entsprechen nicht der Lehre Hahnemanns, da sie nach Indikationen und nicht nach den individuellen Krankheitszeichen eingesetzt werden. Eine dauernde Einnahme mehrerer homöopathischer Mittel gleichzeitig, wie es bei den Komplexmitteln der Fall ist, kann die ursprüngliche Symptomatik verändern und eine spätere Behandlung erschweren.
Heilungsgrenzen
Wie jede Behandlungsmethode stößt auch die Homöopathie an ihre Heilungsgrenzen, beispielsweise bei:
Doch selbst dann kann man noch lindernde Wirkungen und eine Besserung des Allgemeinbefindens erzielen.
Kosten und Erstattung
Erstanamnese inklusive Fallbearbeitung und Mittelverordnung:
Diese Gebühr wird einmalig zu Beginn der Behandlung in Rechnung gestellt.
Akutbehandlung, je nach Zeitaufwand pro 15 min- 15€
Die Kosten der Folgetermine, Telefontermine und Hausbesuche richten sich nach Dauer und Aufwand des Termins, pro Stunde 60 €.
Bedenken Sie bitte, dass die Arbeit des klassischen Homöopathen nicht mit der Anamnese endet. Eine gewissenhafte Nachbearbeitung und Mittelfindung erfordern zusätzliche Zeit.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist aus dem Jahre 1985 und nicht bindend für Heilpraktiker und Krankenversicherer. In der Regel übernehmen private Krankenkassen, Zusatz- und Beihilfeversicherungen die anfallenden Behandlungskosten ganz oder teilweise. Bitte erkundigen Sie sich zur Höhe der jeweiligen Erstattung bei Ihrer Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten für Heilpraktiker in der Regel selbst, hier kann eine Zusatzversicherung empfehlenswert sein.
Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist die Begleichung meine Rechnung in vollem Umfang erforderlich.
Sozialpreis Patienten und Familien mit geringem Einkommen komme ich gerne entgegen und biete einen individuellen Nachlass der Behandlungsgebühren an.
Terminabsagen Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, denken Sie bitte daran, mir dies spätestens am Vortag telefonisch mitzuteilen. |
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